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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen von Marko Meštrović, Rottweg 47, 5020 Salzburg (nachfolgend „Verkäufer“), gegenüber seinen Kunden (nachfolgend „Kunde“).

1.2 Das Angebot des Verkäufers richtet sich sowohl an Unternehmer (B2B) im Sinne des § 1 UGB (Österreich) als auch an Verbraucher (B2C) im Sinne des § 1 KSchG (Österreich) bzw. § 13 BGB (Deutschland).

1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Vertragsabschluss und Bestellprozess

2.1 Die Präsentation der Produkte auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer unverbindlichen Anfrage.

2.2 Der Kunde stellt eine unverbindliche Anfrage (per Formular oder E-Mail). Der Verkäufer erstellt daraufhin ein individuelles, freibleibendes Angebot.

2.3 Ein verbindlicher Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde das Angebot schriftlich annimmt und der Verkäufer den Auftrag durch eine Auftragsbestätigung oder Rechnungslegung bestätigt.

2.4 Irrtumsvorbehalt und logistische Unmöglichkeit: Der Verkäufer ist berechtigt, bei offensichtlichen Druck-, Schreib- oder Rechenfehlern auf der Website oder im Angebot vom Vertrag zurückzutreten. Ebenso behält sich der Verkäufer das Recht vor, von bestätigten Aufträgen zurückzutreten, falls eine Lieferung aus zwingenden logistischen Gründen (z.B. absolute Unerreichbarkeit der Lieferadresse für Speditionen) nachträglich unmöglich wird.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Für Verbraucher (B2C) verstehen sich alle Preise als Bruttopreise inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Für Unternehmer (B2B) werden die Preise als Nettopreise exkl. USt. ausgewiesen.

3.2 Der Gesamtpreis beinhaltet die Produktkosten sowie die Transportkosten (Einmalanfahrt), sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde.

3.3 Es gilt grundsätzlich Vorkasse. Die Bestellung beim Hersteller und die Disposition der Logistik erfolgen erst nach vollständigem Zahlungseingang.

3.4 Bei grenzüberschreitenden B2B-Lieferungen in der EU erfolgt die Verrechnung im Reverse-Charge-Verfahren, sofern der Kunde eine gültige UID-Nummer vorlegt.

3.5 Elektronische Rechnungsstellung: Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, Rechnungen elektronisch (z.B. als PDF) zu erhalten.

3.6 Zahlungsverzug und Inkassospesen: Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 4 % und gegenüber Unternehmern (B2B) in Höhe von 9,2 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Der Kunde verpflichtet sich, alle dem Verkäufer entstehenden Mahn- und Inkassospesen sowie Rechtsanwaltskosten zu ersetzen.

4. Lieferung und Lieferzeiten

4.1 Der Verkäufer betreibt kein eigenes Lager. Die Lieferung erfolgt im Streckengeschäft (Direktversand) vom Hersteller direkt an die Lieferadresse.

4.2 Die Lieferzeit (Regellaufzeit 5–10 Werktage) ist ein unverbindlicher Richtwert, sofern kein Fixgeschäft vereinbart wurde.

4.3 Der Verkäufer haftet nicht für Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt, Materialengpässe beim Hersteller oder Speditionsverzögerungen.

4.4 Branchenübliche Abweichungen: Geringfügige, produktionsbedingte Toleranzen bei Dämmplatten in Qualität, Maß, Dicke oder Gewicht stellen keinen Mangel dar, sofern sie die Verwendbarkeit nicht beeinträchtigen.

4.5 Teillieferungen: Da Produkte teilweise aus unterschiedlichen Werken versendet werden, ist der Verkäufer zu zumutbaren Teillieferungen berechtigt.

5. Logistikanforderungen und Mitwirkungspflichten

5.1 Die Anlieferung erfolgt in der Regel durch schwere Sattelzüge (bis zu 40t, 18m Länge). Die Lieferung erfolgt grundsätzlich „frei Bordsteinkante“.

5.2 Erreichbarkeit: Der Kunde garantiert, dass die Lieferadresse für derart schwere LKW rechtlich und tatsächlich hindernisfrei anfahrbar ist. Andernfalls muss rechtzeitig eine alternative Entladestelle benannt werden.

5.3 Bauseitige Entladung: Die Entladung obliegt ausnahmslos und vollständig dem Kunden auf eigene Gefahr und Kosten. Der LKW-Fahrer ist reiner Transporteur und nicht zur Entladehilfe verpflichtet.

5.4 Kosten bei Hindernissen: Scheitert die Zustellung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat (unzureichende Zufahrt, fehlendes Entladepersonal), trägt der Kunde alle dadurch entstehenden Mehrkosten (Rückfracht, Neuzustellung).

5.5 Standzeiten: In der Frachtrate ist eine Entladezeit von max. 2 Stunden inkludiert. Längere Wartezeiten werden nach Speditionsaufwand an den Kunden weiterverrechnet.

6. Gefahrübergang

6.1 B2B: Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an den Spediteur auf den Kunden über (Versendungskauf gem. § 429 UGB).

6.2 B2C: Die Gefahr geht erst auf den Verbraucher über, sobald die Ware physisch an ihn übergeben wird (§ 7b KSchG).

6.3 Annahmeverzug: Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug (z. B. weil die Entladung scheitert oder die Ware nicht zum vereinbarten Termin entgegengenommen wird), geht die Gefahr des zufälligen Untergangs sofort auf den Kunden über. Anfallende Lagerkosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

7. Gewährleistung und Rügepflicht

7.1 B2B: Es gilt die Rügepflicht gem. § 377 UGB. Offensichtliche Transportschäden sind sofort auf dem Frachtbrief (CMR) zu vermerken. Verdeckte Mängel sind binnen 3 Werktagen schriftlich zu rügen. Bei Versäumnis gilt die Ware als genehmigt.

7.2 B2C: Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen (VGG in Österreich).

8. Widerrufs- und Rückgaberecht

8.1 B2C (Verbraucher): Verbraucher haben grundsätzlich das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Dieses Widerrufsrecht ist jedoch gesetzlich ausgeschlossen bei Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (Maß- und Sonderanfertigungen). Die Kosten der Rücksendung trägt der Verbraucher (aufgrund der Speditionsware geschätzt auf max. 5.000,00 EUR). Details und das Formular finden Sie in unserer Widerrufsbelehrung.

8.2 B2B (Unternehmer) – Freiwillige Rücknahme: Für Unternehmer ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen. Stimmt der Verkäufer aus Kulanz der Rücknahme originalverpackter Lagerware zu, wird eine branchenübliche Manipulationsgebühr von 25 % des Warenwertes zzgl. der anfallenden Transport- und Frachtkosten berechnet. Sonderanfertigungen sind von der Rückgabe ausgeschlossen.

9. Palettentausch

9.1 Erfolgt die Lieferung auf Europaletten, ist ein sofortiger Zug-um-Zug-Tausch durchzuführen.

9.2 Können Paletten nicht getauscht werden, werden diese nachträglich zum tagesaktuellen Preis in Rechnung gestellt.

10. Eigentumsvorbehalt

10.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Verkäufers.

10.2 B2B (Verlängerter Vorbehalt): Der Kunde darf die Ware weiterveräußern, tritt jedoch die daraus entstehenden Forderungen zur Sicherung an den Verkäufer ab.

11. Produktdaten, baurechtliche Eignung und Beratung

11.1 Sämtliche technischen Daten (z. B. U-Werte, Brandschutzklassen) beruhen ausschließlich auf Herstellerangaben. Der Verkäufer gibt diese nur als Händler weiter.

11.2 Diese Herstellerangaben stellen ausdrücklich keine eigene Beschaffenheitsgarantie des Verkäufers dar. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Herstellerangaben.

11.3 Im Falle von Schäden, die auf falschen technischen Angaben des Herstellers beruhen, tritt der Verkäufer hiermit sämtliche ihm zustehenden Ansprüche gegen den Hersteller an den B2B-Kunden ab.

11.4 Der Verkäufer erbringt ausdrücklich keine Planungs- oder brandschutztechnischen Beratungsleistungen. Der Kunde prüft eigenverantwortlich die baurechtliche Zulassung für sein Projekt.

12. Haftungsbeschränkung und Produkthaftung

12.1 Der Verkäufer haftet unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz (PHG).

12.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

12.3 Gegenüber Unternehmern (B2B) ist die Haftung für entgangenen Gewinn und Mangelfolgeschäden vollständig ausgeschlossen.

12.4 Ein B2B-Regressanspruch gem. § 12 PHG ist ausgeschlossen, es sei denn, der Fehler wurde vom Verkäufer grob fahrlässig verschuldet.

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

13.1 Es gilt österreichisches Recht (Ausschluss UN-Kaufrecht). Für B2C-Kunden in der EU gilt dies nur, soweit ihnen nicht der zwingende Verbraucherschutz ihres Wohnsitzlandes entzogen wird.

13.2 Für alle Streitigkeiten mit B2B-Kunden ist ausschließlich das Gericht am Sitz des Verkäufers (Salzburg) zuständig. Für B2C gilt der gesetzliche Wohnsitzgerichtsstand.

13.3 Ausschluss der Anfechtung (nur B2B): Gegenüber Unternehmern wird das Recht, diesen Vertrag wegen Irrtums oder wegen Verkürzung über die Hälfte (laesio enormis) anzufechten, ausdrücklich ausgeschlossen.

14. Urheberrecht und Bildrechte

14.1 Alle Inhalte, Texte und Bildrechte auf der Website liegen beim Verkäufer oder seinen Partnern/Herstellern. Eine Verwendung ohne ausdrückliche Zustimmung ist untersagt.

15. Speicherung des Vertragstextes

15.1 Gemäß ECG weisen wir darauf hin, dass der Vertragstext (das spezifische Angebot) von uns für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert wird. Die jeweils gültigen AGB können Sie jederzeit auf dieser Website einsehen.

16. Schlussbestimmungen

16.1 Schriftformerfordernis: Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis. Mündliche Zusagen des Verkäufers sind rechtlich unverbindlich.

16.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien werden anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine wirksame und durchführbare Bestimmung vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt. Dasselbe gilt im Falle einer Regelungslücke.

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